von KOLK 17 gGmbH Figurentheater & Museum vertreten durch Frau Dr. Antonia Napp, im Nachfolgenden „Veranstalterin“ genannt, für die Durchführung von Veranstaltungen, wie bspw. Theateraufführungen u.a. im Europäischen Hansemuseum Lübeck sowie Baustellenführungen auf der Baustelle der Veranstalterin im Kolk in Lübeck.

Vertragsabschluss

Mit ihrer schriftlichen, fernmündlichen oder elektronischen Anmeldung bietet der Kunde/die Kundin der Veranstalterin den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, indem die Veranstalterin dem Kunden/der Kundin die Buchung auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform bestätigt.

Leistungsumfang

Die vertragliche Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den in der Buchungsbestätigung zusätzlich aufgeführten Leistungen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, haben nur Gültigkeit, wenn sie in Textform vereinbart sind.

Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich vor, bei Baustellenführungen Änderungen der Angaben von Treffpunkt, Zeitpunkt des Beginns der Führung oder Änderung der Wegstrecke vorzunehmen, sofern es gravierende Umstände für eine Änderung gibt, z.B. Wetterumschwung. Der Kunde/die Kundin wird von der Veranstalterin umgehend über solche Änderungen wie oben beschrieben informiert.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde/die Kundin einzelne Leistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so hat er/sie keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung des Preises.

Ausschluss

Das Recht des Kunden/der Kundin, ihm/ihr aus dem Vertrag zustehende Ansprüche an Dritte abzutreten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist der Kunde/die Kundin nicht berechtigt, einen Dritten zu ermächtigen, ihre Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. Die Veranstalterin behält sich vor, alkoholisierte Personen von einer Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen besteht nicht.

Haftung

1. Die Veranstalterin haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung.

2. Die Haftung der Veranstalterin beschränkt sich auf die vereinbarten Leistungen.

Die Veranstalterin haftet gegenüber dem Kunden/der Kundin nur für solche Schäden, für die die Veranstalterin ein Verschulden trifft und das auch nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung der Veranstalterin bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag der Veranstalterin nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde/die Kundin regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Veranstalterin bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

3. Die Veranstalterin haftet nicht für Leistungen Dritter, auch wenn die Veranstalterin hier als Vermittlerin aufgetreten ist.

4. Sofern Minderjährige an einer Veranstaltung teilnehmen, haften die Erziehungsberechtigten. Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Aufsichtspflichten.

Bei Baustellenführungen gilt gesondert: Die Baustelle darf aus Sicherheitsgründen nur von Erwachsenen, auf eigene Gefahr und nur mit festem Schuhwerk betreten werden.

5. Die Veranstalterin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von der Veranstalterin, ihrer Angestellten, Arbeitnehmer:innen, Mitarbeiter:innen, Vertreter:innen oder ihren Erfüllungsgehilfen/innen beruhen.

6. Die Veranstalterin haftet nicht für Gegenstände, die der/die Teilnehmer:in verloren hat. Sie haftet auch nicht für durch andere Teilnehmer:innen oder fremde Dritte beschädigte Gegenstände.

8. Soweit die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer:innen, Mitarbeiter:innen, Vertreter:innen oder ihren Erfüllungsgehilfen/innen.

Ein Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Dies gilt auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen/innen der Veranstalterin.

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen der Veranstalterin und dem Kunden/der Kundin ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz der Veranstalterin, soweit der Kunde/die Kundin im Handelsregister eingetragener Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Stand: Juli 2022